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Zulassung zum Master

Allgemeine Zulassungsbestimmungen

Das Masterstudium Wirtschaftsinformatik baut auf dem an der Johannes Kepler Universität Linz angebotenen Bachelorstudium Wirtschaftsinformatik auf. Der erfolgreiche Abschluss eines der im folgenden aufgelisteten Studien an der Johannes Kepler Universität Linz berechtigt jedenfalls zur Zulassung zu diesem Masterstudium:

  • Bachelorstudium Wirtschaftsinformatik
  • Bachelor- bzw. Diplomstudium Wirtschaftswissenschaften
  • Bachelor- bzw. Diplomstudium Informatik
  • Bachelorstudium Betriebswirtschaftslehre

Im Falle der Zulassung aufgrund des Abschlusses eines Diplomstudiums ist aufgrund der längeren Studiendauer des die Zulassung begründenden Studiums die Anerkennung von im Diplomstudium absolvierten Prüfungen für das Masterstudium unter den Voraussetzungen des § 78 UG regelmäßig nur in jenem Ausmaß zulässig, in dem das absolvierte Studium unter Abrechnung der Diplomarbeit den mindestens erforderlichen Umfang des Bachelorstudiums übersteigt.

Studienleistungen, die für den Abschluss des Bachelorstudiums erbracht wurden, aufgrund dessen die Zulassung zum Masterstudium erfolgte, können nicht für Studienleistungen im Masterstudium anerkannt werden.

Besondere Zulassungsbestimmungen

Zulassung aufgrund des Bachelorstudiums Informatik

Damit AbsolventInnen des Bachelorstudiums Informatik an der JKU das für das Studium festgelegte Qualifikationsprofil erreichen, müssen fehlende Kernkompetenzen der Wirtschaftsinformatik im Rahmen des Masterstudiums anstelle von Fächern im Wahlprogramm erworben werden. Die Details zum Erwerb fehlender Kernkompetenzen bei Zulassung aufgrund des Bachelor- bzw. Diplomstudiums Informatik sind im Studienverlauf nach dem Bachelorstudium Informatik festgelegt.

Zulassung aufgrund des Bachelorstudiums WIWI

Für AbsolventInnen des Bachelorstudiums Wirtschaftswissenschaften an der JKU erfolgt die Zulassung mit der Auflage, Prüfungen aus den Fächern “Grundlagen der Wirtschaftsinformatik” (24 ECTS) und “Vertiefung Softwareentwicklung” (6 ECTS) während des Masterstudium nachzuholen, sofern diese nicht bereits im Bachelor- bzw. Diplomstudium Wirtschaftswissenschaften gewählt wurden.

Unabhängig von etwaigen Auflagen müssen AbsolventInnen des Bachelor- bzw. Diplomstudiums Wirtschaftswissenschaften an der JKU, um das für das Studium festgelegte Qualifikationsprofil zu erreichen, fehlende Kernkompetenzen der Wirtschaftsinformatik im Rahmen des Masterstudiums anstelle von Fächern im Wahlprogramm erwerben. Die Details zum Erwerb fehlender Kernkompetenzen bei Zulassung aufgrund des Bachelor- bzw. Diplomstudiums Wirtschaftswissenschaften sind im Studienverlauf nach dem Bachelorstudium Wirtschaftswissenschaften festgelegt.

Zulassung aufgrund anderer Studien

Die Zulassung aufgrund des Abschlusses anderer Studien an Universitäten, Fachhochschulen oder sonstigen inländischen oder ausländischen anerkannten postsekundären Bildungseinrichtungen setzt voraus, dass das absolvierte Studium einem der im Folgenden aufgelisteten Studien an der Johannes Kepler Universität nach Inhalt und Umfang gleichwertig ist:

  • Bachelorstudium Wirtschaftsinformatik
  • Bachelorstudium Wirtschaftswissenschaften
  • Bachelorstudium Informatik

Bei dieser Art der Zulassung ist anlässlich der Zulassung festzulegen, mit welchem der oben angeführten Studien eine Gleichwertigkeit vorliegt bzw. ob die Bestimmungen für AbsolventInnen des Bachelorstudiums Wirtschaftswissenschaften oder des Bachelorstudiums Informatik alternativ zu den Bestimmungen für AbsolventInnen des Bachelorstudiums Wirtschaftsinformatik anzuwenden sind (sh. oben).

Wenn die Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben ist und nur einzelne Ergänzungen auf die volle Gleichwertigkeit fehlen, kann das Rektorat die Feststellung der Gleichwertigkeit mit der Auflage von Prüfungen im Umfang von maximal 40 ECTS, die während des Masterstudiums abzulegen sind, verbinden.

Informationen zur Zulassung zum Masterstudium Wirtschaftsinformatik auf Basis eines fachlich in Frage kommenden Fachhochschul-Bachelorstudiengangs oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländisch oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung finden Sie hier.

Zulassung aufgrund eines Bachelorstudiums einer Fachhochschule

Für AbsolventInnen von Fachhochschulstudiengängen in Oberösterreich bzw. von Studiengängen an den Hochschulen Deggendorf und Rosenheim gelten die im Folgenden angeführten Zulassungsbestimmungen. Für durchgestrichene Studiengänge erfolgt keine Zulassung.

Campus Hagenberg

  • Hardware-Software-Design (HSD), Zulassungsbestimmung vgl. B4
  • Mobile Computing (MC), Zulassungsbestimmung vgl. B5
  • Medientechnik und -design (MTD), Zulassungsbestimmung vgl. B5
  • Sichere Informationssysteme (SIB), Zulassungsbestimmung vgl. B5
  • Software Engineering (SE), Zulassungsbestimmung vgl. B7
  • Medizin- und Bioinformatik (MBI), Zulassungsbestimmung vgl. B8
  • Kommunikation, Wissen, Medien (KWM), Zulassungsbestimmung vgl. B6

Campus Linz

  • Public Management (PUMA), Zulassungsbestimmung vgl. B1
  • Medizintechnik (MT)
  • Soziale Arbeit (SO)
  • Sozialmanagement (SOMA), Zulassungsbestimmung vgl. B1

Campus Steyr

  • Produktion und Management (PMT), Zulassungsbestimmung vgl. B1
  • Marketing und Electronic Business (MEB), Zulassungsbestimmung vgl. B2
  • Internationales Logistik-Management (ILM), Zulassungsbestimmung vgl. B2
  • Prozessmanagement Gesundheit (PMG), Zulassungsbestimmung vgl. B3
  • Controlling, Rechnungswesen und Finanzmanagement (CRF), Zulassungsbestimmung vgl. B1
  • Globale Sales and Marketing (GSM), Zulassungsbestimmung vgl. B1

Campus Wels

  • Innovations- und Produktmanagement (IPM), Zulassungsbestimmung vgl. B1
  • Electrical Engineering (EE)
  • Verfahrenstechnische Produktion (VTP)
  • Produktdesign und Technische Kommunikation (PDK)
  • Mechatronik/Wirtschaft (MEWI)
  • Öko Energietechnik (OET)
  • Lebensmitteltechnologie und Ernährung
  • EntwicklungsingenieurIn Metall und Kunststofftechnik (MKT)
  • EntwicklungsingenieurIn Maschinenbau (MB)
  • Bio- und Umwelttechnik (BUT)
  • Bauingenieurwesen (BI)
  • Automatisierungstechnik (AT)

Technische Hochschule Deggendorf (DEG)

  • Angewandte Informatik/Infotronik (DEG AINF), Zulassungsbestimmung vgl. B9
  • Angewandte Volkswirtschaftslehre (DEG AVWL), Zulassungsbestimmung vgl. B1
  • Betriebswirtschaft (DEG BW), Zulassungsbestimmung vgl. B1
  • Wirtschaftsinformatik (DEG WIN), Zulassungsbestimmung vgl. B10

Hochschule Rosenheim (ROS)

  • Betriebswirtschaft (ROS BW), Zulassungsbestimmung vgl. B1
  • Informatik (ROS INF), Zulassungsbestimmung vgl. B11
  • Wirtschaftsinformatik (ROS WIN), Zulassungsbestimmung vgl. B10

Die genaue Auflistung der Auflagen finden Sie hier.