Science Park 3, Altenberger Straße 69, 4040 Linz, Österreich
win@jku.at

Studienanfänger

Studienanfänger von Berufsbildenden Höheren Schulen

Verlautbarung durch den Vorsitzenden der Studienkommission vom 26.11.2002 bzw. den Präses des Studienfachbereichs Wirtschaftsinformatik vom 24.07.2007:

Die Studierenden werden darauf hingewiesen, dass die Beantragung einer Anerkennung der unten angeführten Fächer auf eigene Verantwortung erfolgt. Es obliegt den Studierenden zu überprüfen, ob sie die entsprechenden Kenntnisse auch beherrschen, da diese für die dazugehörige Vorlesungsprüfung sowie für weiterführende Lehrveranstaltungen (z.B. Vertiefung Softwareentwicklung) unabdingbar sind. Im Zweifelsfall wird angeraten, die Lehrveranstaltungen trotzdem zu absolvieren um Studienverzögerungen aufgrund negativer Beurteilungen zu vermeiden.

Anerkennung von Lehrveranstaltungen für HTL-AbsolventInnen

Lehrfachrichtung Informatik

HTL-Absolvent/innen der Lehrfachrichtung “Informatik” (früher EDV und Organisation, z.B. aus Leonding, Perg, St. Pölten, Grieskirchen) werden auf Antrag folgende Prüfungen anerkannt:

Absolvierte Fächer an der HTL:Anerkannte Prüfungen in der Studienrichtung Wirtschaftsinformatik:
Lehrplan ab 2011:
Technische Informatik (1. - 3. Jahr) UND
Programmieren und Software Engineering (1. - 3. Jahr)
Aus Modul Einführung in Informatik und Betriebssysteme der Grundlagen Informatik (GINF):
- VL Einführung in Informatik (2 SSt./3 ECTS)
Modul Einführung in die Softwareentwicklung der Grundlagen Informatik (GINF):
- VL Einführung in die Softwareentwicklung (2 SSt./3 ECTS)
- UE Einführung in die Softwareentwicklung (2 SSt./3 ECTS)
Lehrplan vor 2011:
Grundlagen EDV (1. + 2. Jahr) UND
Programmieren (1., 2. + 3. Jahr)
Programmieren und Software Engineering (1. - 4. Jahr)VL Algorithmen und Datenstrukturen (2 SSt./3 ECTS)
UE Algorithmen und Datenstrukturen (2 SSt./3 ECTS)
Wer auf die Vorlesung Softwareentwicklung 2 / Vorlesung Vertiefung Softwareentwicklung mindestens ein "Befriedigend" erreicht, kann sich die dazugehörige Übung anrechnen lassen (nur bis September 2023 möglich):
Programmieren und Software Engineering (4. - 5. Jahr)UE Vertiefung Softwareentwicklung (2 SSt./3 ECTS)

Lehrfachrichtung Wirtschaftsingenieurwesen

HTL-Absolvent/innen der Lehrfachrichtung “Wirtschaftsingenieurwesen” mit dem Schwerpunkt “Betriebsinformatik” werden auf Antrag folgende Prüfungen anerkannt:

Absolvierte Fächer an der HTL:Anerkannte Prüfungen in der Studienrichtung Wirtschaftsinformatik:
Betriebsinformatik und betriebliche Informationssysteme (3. – 5. Jahr) UND
Projekte und Projektmanagement (3. – 5. Jahr)

Früher:
Programmieren und Projektentwicklung (3. – 5. Jahr)
UE Einführung in die Softwareentwicklung (2 SSt./3 ECTS)

Lehrfachrichtung Informationstechnologie

HTL-Absolvent/innen der Lehrfachrichtung “Informationstechnologie” (Lehrplan nach 2011) werden auf Antrag folgende Prüfungen anerkannt:

Absolvierte Fächer an der HTL:Anerkannte Prüfungen in der Studienrichtung Wirtschaftsinformatik:
Softwareentwicklung (1. – 5. Jahr)VL Einführung in die Softwareentwicklung (2 SSt./3 ECTS)
UE Einführung in die Softwareentwicklung (2 SSt./3 ECTS)

HTL-Absolvent/innen der Lehrfachrichtung “Informationstechnologie” mit dem Schwerpunkt “Netzwerktechnik” (Lehrplan nach 2011) werden auf Antrag folgende Prüfungen anerkannt:

Absolvierte Fächer an der HTL:Anerkannte Prüfungen in der Studienrichtung Wirtschaftsinformatik:
Softwareentwicklung (1. – 5. Jahr)VL Einführung in die Softwareentwicklung (2 SSt./3 ECTS)
UE Einführung in die Softwareentwicklung (2 SSt./3 ECTS)

HTL-Absolvent/innen der Lehrfachrichtung “Informationstechnologie” mit dem Schwerpunkt “Medientechnik” (Lehrplan nach 2011) werden auf Antrag folgende Prüfungen anerkannt:

Absolvierte Fächer an der HTL:Anerkannte Prüfungen in der Studienrichtung Wirtschaftsinformatik:
Softwareentwicklung (1. – 5. Jahr)VL Einführung in die Softwareentwicklung (2 SSt./3 ECTS)
UE Einführung in die Softwareentwicklung (2 SSt./3 ECTS)

HTL-Absolvent/innen der Lehrfachrichtung “Informationstechnologie” (Lehrplan nach 2001) werden auf Antrag folgende Prüfungen anerkannt:

Absolvierte Fächer an der HTL:Anerkannte Prüfungen in der Studienrichtung Wirtschaftsinformatik:
Angewandte Programmierung (1. – 3. Jahr)UE Einführung in die Softwareentwicklung (2 SSt./3 ECTS)

HTL-Absolvent/innen der Lehrfachrichtung “Informationstechnologie” mit dem Schwerpunkt “System- und Informationstechnik” (Lehrplan nach 2001) werden auf Antrag folgende Prüfungen anerkannt:

Absolvierte Fächer an der HTL:Anerkannte Prüfungen in der Studienrichtung Wirtschaftsinformatik:
Angewandte Programmierung (1. – 5. Jahr)VL Einführung in die Softwareentwicklung (2 SSt./3 ECTS)
UE Einführung in die Softwareentwicklung (2 SSt./3 ECTS)

Lehrfachrichtung Elektronik

HTL-Absolvent/innen der Lehrfachrichtung “Elektronik” mit dem Schwerpunkt “Technische Informatik” werden auf Antrag folgende Prüfungen anerkannt:

Absolvierte Fächer an der HTL:Anerkannte Prüfungen in der Studienrichtung Wirtschaftsinformatik:
Angewandte Informatik (1. – 3. Jahr)UE Einführung in die Softwareentwicklung (2 SSt./3 ECTS)

HTL-Absolvent/innen der Lehrfachrichtung “Elektronik” mit dem Schwerpunkt “Telekommunikation” werden auf Antrag folgende Prüfungen anerkannt:

Absolvierte Fächer an der HTL:Anerkannte Prüfungen in der Studienrichtung Wirtschaftsinformatik:
Angewandte Informatik (1. – 3. Jahr)UE Einführung in die Softwareentwicklung (2 SSt./3 ECTS)

HTL-Absolvent/innen der Lehrfachrichtung “Elektronik” mit dem Schwerpunkt “Biomedizinische Technik” werden auf Antrag folgende Prüfungen anerkannt:

Absolvierte Fächer an der HTL:Anerkannte Prüfungen in der Studienrichtung Wirtschaftsinformatik:
Angewandte Programmierung (1. – 4. Jahr)UE Einführung in die Softwareentwicklung (2 SSt./3 ECTS)

Lehrfachrichtung Mechatronik

HTL-Absolvent/innen der Lehrfachrichtung “Mechatronik” werden auf Antrag folgende Prüfungen anerkannt:

Absolvierte Fächer an der HTL:Anerkannte Prüfungen in der Studienrichtung Wirtschaftsinformatik:
Lehrplan ab 2012:
Angewandte Informatik und fachspezifische Informationstechnik (1. - 5. Jahr)
Aus Modul Einführung in Informatik und Betriebssysteme der Grundlagen Informatik (GINF):
- VL Einführung in Informatik (2 SSt./3 ECTS)
Modul Einführung in die Softwareentwicklung der Grundlagen Informatik (GINF):
- VL Einführung in die Softwareentwicklung (2 SSt./3 ECTS)
- UE Einführung in die Softwareentwicklung (2 SSt./3 ECTS)

Anerkennung von Lehrveranstaltungen für HAK-AbsolventInnen

KS Buchhaltung nach UGB bzw. KS Buchhaltung und KS Grundlagen der Kostenrechnung bzw. KS Kostenrechnung

Studierende, die ihre Reifeprüfung im Rahmen des Lehrplanes von kaufmännischen höheren Schulen oder von höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe, für Tourismus, für Mode und Bekleidungstechnik sowie für künstlerische Gestaltung innerhalb der letzten sechs Jahre ab Antragstellung abgelegt haben, erhalten den KS Buchhaltung nach UGB bzw. den Kurs Buchhaltung und den KS Grundlagen der Kostenrechnung bzw. den Kurs Kostenrechnung jedenfalls anerkannt.

HAK-Absolvent/innen mit dem Ausbildungsschwerpunkt “Softwareentwicklung” werden auf Antrag folgende Prüfungen anerkannt:

Absolvierte Fächer an der HAK:Anerkannte Prüfungen in der Studienrichtung Wirtschaftsinformatik:
Softwareentwicklung (3. – 5. Jahr)UE Einführung in die Softwareentwicklung (2 SSt./3 ECTS)

HAK-Absolvent/innen der Lehrfachrichtung “Wirtschaftsinformatik (Digital Business) “ werden auf Antrag folgende Prüfungen anerkannt:

Absolvierte Fächer an der HAK:Anerkannte Prüfungen in der Studienrichtung Wirtschaftsinformatik:
Angewandte Programmierung (2. - 3. Jahr) UND
Softwareentwicklung (4. - 5. Jahr)
UE Einführung in die Softwareentwicklung (2 SSt./3 ECTS)