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Studieneingangs- und Orientierungsphase (StEOP)

StEOP im Bachelor Wirtschaftsinformatik

Die Studieneingangs- und Orientierungsphase gemäß § 66 UG hat zum Ziel, einen Überblick über die wesentlichen Inhalte des Bachelorstudiums Wirtschaftsinformatik und dessen weiteren Verlauf zu schaffen. Die Studieneingangs- und Orientierungsphase findet im ersten Semester des Studiums statt und besteht aus nachstehend angeführten Modulen bzw. Lehrveranstaltungen:  

Vor der vollständigen Absolvierung der StEOP dürfen weiterführende Lehrveranstaltungen und Prüfungen aus den beiden ersten Semestern der idealtypischen Studienpläne, ausgenommen Freie Studienleistungen, im Ausmaß von höchstens 22 ECTS absolviert werden.

Regelung zum Abschluss der StEOP

KUSSS überprüft einmal täglich, ob alle zum Abschluss der StEOP erforderlichen (Lehrveranstaltungs-)Prüfungen im KUSSS als endgültige Beurteilungen aufscheinen. Der Abschluss der StEOP erfolgt dann automatisch.

In einzelnen Fällen (z.B. bei Anerkennungen) kann es vorkommen, dass der Abschluss der StEOP nicht automatisiert eingetragen wird, obwohl alle für den Abschluss der StEOP erforderlichen (Lehrveranstaltungs-)Prüfungen als endgültige Beurteilungen aufliegen. In diesem Fall wende Dich bitte an den Prüfungs- und Anerkennungsservice.

Hinweis: Bei mehreren Studienrichtungen müssen die (Lehrveranstaltungs-)Prüfungen in der Studienrichtung als endgültige Beurteilung aufliegen, in der diese auch Teil der StEOP sind. Ein Abschluss der StEOP kann erst nach einer Korrektur der Studienkennzahl bzw. Anerkennung erfolgen. Für weitere Informationen wende Dich bitte an den Prüfungs- und Anerkennungsservice.

Regelung zu den Prüfungsantritten von (Lehrveranstaltungs-)Prüfungen im Rahmen der StEOP

Die (Lehrveranstaltungs-)Prüfungen der StEOP dürfen dreimal wiederholt werden (= 4 Antritte).

Die Zulassung zum Studium erlischt, wenn Du bei einer im Rahmen der StEOP vorgeschriebenen Prüfung auch bei der letzten Wiederholung negativ beurteilt wurdest. Die neuerliche Zulassung zu diesem Studium kann frühestens für das drittfolgende Semester nach dem Erlöschen der Zulassung beantragt werden. Die neuerliche Zulassung kann zweimal beantragt werden.